Die Eltern haben die Möglichkeit in folgenden Gremien innerhalb der Kindertageseinrichtung mitzuwirken:
- Elternversammlung
- Elternbeirat
- Rat der Tageseinrichtung
Elternversammlung
Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres, bis spätestens 10. Oktober, werden alle Erziehungsberechtigten zu einer Elternversammlung eingeladen. Die Erziehungsberechtigten wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Die/der Vorsitzende hat die Aufgabe als Sprachrohr der Eltern zu fungieren und kann bei Verlangen aus der Elternschaft eine Elternversammlung einberufen. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Versammlung auf Gruppenebene oder für die gesamte Kindertageseinrichtung stattfindet.
Elternbeirat
Im Zusammenhang mit der Elternversammlung wird auch zu Beginn des Kindergartenjahres der Elternbeirat neu gewählt. Die Eltern jeder Gruppe der Kindertageseinrichtung wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied und dessen Vertreter für den Elternbeirat für das laufende Kindergartenjahr.
Dieser Vertreter/innen wählen eine/n Elternbeiratsvorsitzende/n.
Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Interessen der Elternschaft gegenüber der Leitung der Einrichtung und des Trägers zu vertreten. Er ist über wesentliche personelle Veränderungen sowie pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten und die angebotenen Öffnungs-und Betreuungszeiten zu informieren.
Ein Einblick in die Arbeit des Elternbeirats:
- Ansprechpartner für Eltern bei Fragen, Anregungen und Kritik
- Regelmäßige Treffen mit der Leitung der Kindertageseinrichtung , stellvertretender Leitung, und den Gruppenleitungen zum Informationsaustausch
- Unterstützung des pädagogischen Personals bei der Planung und Durchführung von Festen und besonderen Aktionen
Rat der Tageseinrichtung
Der Rat der Tageseinrichtung setzt sich zusammen aus den Elternbeiratsvertretern/innen, den Gruppenleitungen, Einrichtungsleitung und Trägervertretern. Dieses Gremium tagt mindestens einmal jährlich.
Einen Einblick in die Arbeit des „Rat der Tageseinrichtung“:
- Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit
- Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme
- Bemühung um die erforderliche, räumliche und sachliche Ausstattung sowie um eine qualifizierte personelle Besetzung